AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der „Klosterquell“ Fruchtsaftlimonadenerzeugung Ing. Kurt Hofer GmbH
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils
geltenden Fassung für Rechtsbeziehungen zwischen der
„Klosterquell“ Fruchtsaftlimonadenerzeugung Ing. Kurt Hofer
GmbH, im Folgenden „Klosterquell“, und Unternehmen, im
Folgenden „Kunde“, („B2B-Bereich“). Allfälligen Geschäftsbedingungen
des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Klosterquell kontrahiert nur unter diesen Bedingungen. Die
Abänderung dieser Bedingungen bedarf der Schriftform. Die
Bestellung oder Abnahme der Lieferung gilt in jedem Fall als
Anerkennung dieser Bedingungen.
§ 2 Bestellung und Vertragsabschluss
Die Bestellung erfolgt so wie von Klosterquell vorgegeben. Der
Vertrag zwischen Klosterquell und dem Kunden kommt
entweder mit der unveränderten Annahme des verbindlichen
Angebotes von Klosterquell oder mit der Bestätigung der
Bestellung durch Klosterquell zustande. Im Falle von Widersprüchen
zwischen Regelungen des Vertrages und Regelungen
dieser Bedingungen gehen die Regelungen des Vertrages im
Ausmaß des Widerspruches diesen Bedingungen vor.
§ 3 Preis
a) Alle Preise sind Nettopreise ab Werk. Sofern nichts anderes
schriftlich vereinbart ist, gelten die am Tag der Lieferung
gültigen Preise.
b) Steuern, Zölle und andere Abgaben, die aus oder im
Zusammenhang mit der Lieferung zu entrichten sind, sind vom
Kunden zu tragen. Bei einem Versand von Waren in andere
Länder, sohin außerhalb Österreichs, ist mit erhöhten Porto-,
Liefer- und Versandkosten zu rechnen. Diese fallen je nach
Gewicht der Ware und Entfernung des Transportziels an und
werden im Zuge der Zahlung ermittelt, angezeigt und dem
Kunden verrechnet.
§ 4 Erfüllungsort, Lieferung und Gefahrtragung
a) Erfüllungsort ist das (jeweilige) Werk von Klosterquell.
Versand und Transport erfolgen auf Rechnung und Gefahr des
Kunden. Bei Nichtannahme gerät der Kunde in Annahmeverzug.
In diesem Fall gilt die Lieferung von Klosterquell als erbracht
und ist Klosterquell berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden
einzulagern. Die daraus resultierenden Lagerkosten sind
Klosterquell umgehend zu ersetzen.
b) Klosterquell ist zu Teillieferungen berechtigt; auf diese finden
diese Bedingungen zur Gänze Anwendung.
c) Kann Klosterquell aus Umständen, die für Klosterquell nicht
vorhersehbar sind (höhere Gewalt, Lieferverzögerungen von
Zulieferbetrieben, etc.) zum vereinbarten Termin nicht liefern,
hat Klosterquell das Recht, ohne Verzugsfolgen zum
nächstmöglichen Termin zu liefern, sofern zu diesem Zeitpunkt
dem Kunden die Abnahme der Lieferung objektiv noch zumutbar
ist. Andernfalls ist Klosterquell berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Stets haftet Klosterquell nur bei eigener krass
grober Fahrlässigkeit sowie bei Vorsatz.
§ 5 Gewährleistung und Haftung
a) Klosterquell leistet ausschließlich Gewähr dafür, was dem
Kunden ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde. Eine darüber
hinausgehende Gewährleistung ist stets ausgeschlossen.
b) Insbesondere für Mängel, die auf unsachgemäße Lagerung,
Verwahrung, Verwendung oder Transport zurückzuführen sind,
leistet Klosterquell keine Gewähr. Werden Mängel behauptet,
hat der Kunde stets die sachgemäße Lagerung, Verwahrung,
Verwendung oder den sachgemäßen Transport zu beweisen.
Sachgemäße Lagerung bedeutet insbesondere, dass die Ware
sauber, trocken und höchstens bei 30° Celsius gelagert und
transportiert sowie nicht im Freien gelagert wird.
c) Der Kunde hat die Ware bei Übernahme sorgfältig zu prüfen
und allfällige Mängel sofort schriftlich unter Übersendung eines
Musters der beanstandeten Ware oder sonstiger Nachweise
(z.B. Digitalfoto) zu rügen, widrigenfalls jegliche Ansprüche,
auch solche aus Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen sind. Auf
Verlangen von Klosterquell hat der Kunde die Besichtigung der
Ware durch einen von Klosterquell oder einem Dritten namhaft
gemachten Gutachter zu ermöglichen und zu dulden.
d) Wird ein Mangel fristgerecht gerügt und - sofern Klosterquell
dies verlangt - von einem Gutachter besichtigt, wird Klosterquell
nach eigener Wahl den Mangel durch Verbesserung oder
Austausch beheben, die mangelhafte Ware gegen Gutschrift
des Kaufpreises zurücknehmen oder Preisminderung gewähren.
Andere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
e) Die Gewährleistungsfrist entspricht der Mindesthaltbarkeitsdauer
und beginnt, sobald die Ware am Erfüllungsort angeboten
wird.
f) Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungs- oder
anderen Ansprüchen, welcher Art auch immer, Zahlungen
zurückzuhalten.
g) Jegliche Schadenshaftung von Klosterquell ist bei leichter und
schlichter grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Folgeschäden,
insbesondere für entgangenen Gewinn, haftet
Klosterquell nicht.
h) Die Rücksendung beanstandeter Ware bedarf der
ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung von
Klosterquell und erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
Nach Einlangen der Retourware bei Klosterquell wird der
allenfalls bereits geleistete Kaufpreis dann, wenn es zu keiner
Verbesserung oder Austausch kommt, spätestens innerhalb von
30 Tagen nach erhaltener Rücksendung gutgeschrieben. Bei
erkennbaren Gebrauchsspuren, beschädigten Verpackungen
oder Fehlen von Teilen oder Zubehör wird zudem ein
angemessenes Entgelt für die Benützung bzw. Wertminderung
eingehoben oder einbehalten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt und Abtretungsverbot
a) Klosterquell bleibt bis zum Eingang des vollständigen
Kaufpreises zuzüglich allfälliger Liefer- und Versandkosten
Eigentümer der gelieferten Ware.
b) Die Abtretung von Ansprüchen gegenüber Klosterquell ist
ausgeschlossen.
§ 7 Zahlung und Verzug
a) Erfüllungsort für die Zahlung ist der Sitz von Klosterquell.
b) Der Kaufpreis muss innerhalb von 14 Tagen ab
Rechnungsdatum ohne jeden Abzug in der auf der Rechnung
angeführten Währung bei Klosterquell einlangend bezahlt
werden.
c) Wird der Kaufpreis nicht vollständig und fristgerecht bezahlt,
ist Klosterquell berechtigt:
- die Erfüllung seiner Verpflichtungen bis zur vollständigen
Zahlung aufzuschieben,
- eine angemessene Verlängerung der Liefer- oder Leistungsfrist
in Anspruch zu nehmen,
- den gesamten noch offenen Kaufpreis fällig zu stellen,
- sämtliche Mahn- und Inkassospesen sowie 1,5 % Verzugszinsen
pro begonnenem Monat zu verrechnen,
- bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist von
höchstens 14 Tagen vom Vertrag bei vollständiger Schad- und
Klagloshaltung durch den Kunden zurückzutreten.
d) Gerät der Kunde mit der Annahme in Verzug, ist der gesamte
Kaufpreis stets sofort zur Zahlung fällig.
e) Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungsverpflichtungen mit
irgendwelchen Forderungen gegen Klosterquell, aus welchem
Titel immer, zu kompensieren.
§ 8 Rechtswahl und Gerichtsstand
a) Alle Rechtsbeziehungen zwischen Klosterquell und dem
Kunden unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter
Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
b) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den
Rechtsbeziehungen zwischen Klosterquell und dem Kunden
wird die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes für
Handelssachen Wien vereinbart. Sollte dieses Gericht nicht
mehr als eigenständiges Gericht existieren, so gilt die
ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Innere Stadt
Wien in Handelssachen als vereinbart.
§ 9 Allgemeines
a) Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so
berührt das die übrigen Bestimmungen der Bedingungen nicht.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame
Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der
unwirksamen Bestimmung möglichst weitgehend entspricht.
Kann sich eine Vertragspartei aufgrund zwingender gesetzlicher
Vorschriften nicht auf eine Bestimmung berufen, so gilt das auch
für die andere Vertragspartei.
b) Sämtliche Überschriften in diesen Bedingungen dienen
ausschließlich der leichteren Lesbarkeit und beeinflussen weder
den Inhalt noch die Interpretation der einzelnen Bestimmungen.
Stand: März 2011
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